Die Stadt Köln wird in den nächsten Jahren ein neues Justizzentrum bekommen. Das in den 80er Jahren erbaute Justizhochhaus an der Luxemburger Straße ist derart sanierungsbedürftig, dass ein Neubau billiger kommt als eine Reparatur. In das neue Justizzentrum sollen Land- und Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft einziehen.
Noch finden Verfahren im Namen des Volkes im Sanierungsgebäude statt. Am Eingang ist die Luft eingedickt vor Besuchern, die wild und laut und durcheinander reden. Ungeordnete Menschentrauben drängen vor engen Durchlässen, deren Elektronik Verbrecher am Eintreten abschrecken soll. Läuten keine Alarmglocken, so darf man seine ausgebreiteten Wertgegenstände wieder einstecken. Läuten die Alarmglocken, so kommt Hektik auf.
Nach der Schleuse beginnt der lange Marsch durch schmutzige Gänge, die einst grün geleuchtet haben. Links und rechts passieren die wandernden Massen halbgeöffnete Türen. Menschen verschiedenen Geschlechts, die teilweise oder ganz schwarz eingehüllt sind, mustern mit starren Gesichtszügen gelangweilt die Vorüberziehenden, ob etwas für sie dabei sei, ähnlich manch nächtlich beleuchteten Straßen einer bekannten holländischen Handelsstadt.
Nach endlosen Minuten ist das Ziel erreicht. Der Gerichtsraum ist klein, voll mit Menschen, laut und schreit nach Frischluft. Die meisten Zuschauerbänke sind besetzt. In der letzten, der dritten Reihe sitzen angespannt lernbegierige Schulmädchen mit Blöcken, Bleistiften und Kugelschreibern. Die beiden vorderen Reihen sind – wie sich später herausstellt – größtenteils von Anhängern des Angeklagten okkupiert. Gegenüber thront erhöht die nicht mehr ganz junge Richterin. Sie trägt ein Robe in fleckenlosem Schwarz, die gebügelt werden möchte. Vor ihr türmen sich Akten und lose Papiere, die ihr gerade erlauben, den Überblick zu behalten. Zu ihrer Linken versteckt sich hinter einem überdimensionierten Monitor einer billigen Marke ein Praktikant, durch dessen hastig angezogenen schwarzen Robe die Unterwäsche sichtbar ist. Er bearbeitet den Computer ohne Unterbrechung. Zuweilen sieht der Zuschauer Teile seines rot-glühenden Gesichtes. Ein Teil der Zuschauer glaubt, dass er bei eBay mitbietet, der andere Teil vermutet, dass er politisch korrekt Pornofilme herunterlädt.
Zwischen ihm und den geduldeten Zuschauern und mit dem Rücken zum Fenster sitzt eine kleine, einsame und junge weibliche Person, deren Robe weniger Schwarz aufweist als die der Richterin. Dafür stechen die Bügelfalten spitz ins Auge. Es ist die Staatsanwältin. Vor ihr auf dem übergroßen Tisch liegt vereinsamt ein Handy älterer Bauart. Ihr gegenüber nimmt an einem sparsam bemessenem Tischchen der Verteidiger Platz, der kurz vor Beginn der Verhandlung den nun von Menschen überquellenden Raum betritt. Unter dem Arm trägt er die neueste Ausgabe der SZ, die er gekonnt auf das Tischchen wirft und gleichzeitig sich seine gut sitzende Robe überstreift. Die Richterin begrüßt den 68er mit funkelnden Augen. Der Verteidiger, der sich als Freund des Angeklagten herausstellt, beginnt sogleich mit der Lektüre der Tageszeitung, die er bis zum Ende des Verfahrens durchgelesen haben wird.
Die Richterin fragt höflich den gut aussehenden Verteidiger, ob der Angeklagte zur Verhandlung erscheinen wird. Der Verteidiger kann gerade bemerken, dass sein Mandat noch irgend etwas zu erledigen habe, als die geschlossene Tür schwungvoll auffliegt. Ein kleiner, unordentlich angezogener Greis, dem man solche Kräfte nicht zutraut, betritt vollbepackt mit mehreren überquellenden Plastiktüten den Raum. Er beginnt umständlich die großen Tüten unter dem Tischchen und sich auf dem Stuhl zu verstauen. Die Richterin ruft die Namen einiger potentiellen Zeugen auf, die den Raum verlassen müssen. Darunter befindet sich auch der Kläger, der die Anzeige gestellt hat.
Der Prozess beginnt. Die Richterin fragt den Beklagten, wer er sei. Der Beklagte im kleinen Gerichtssaal gibt an, die richtige Person zu sein. Er ist 75 Jahre alt, vorgealtert, lebt mit einer unverheirateten Polin und von 600 € Rente. Die Richterin fragt ihn, ob er sich zum Fall äußern möchte. Der Greis bejaht und zieht mit Muße mehrere einseitig eng beschriebene gelbliche Papiere aus einer seiner schmierigen Plastiktüten heraus. Er liest die Worte laut und monoton vor. Sein Verteidiger schafft es währenddessen, die erste Hälfte der Zeitung durchzulesen, während die Richterin vor sich hin döst, da ihr jegliche Literatur des Beklagten bestens bekannt ist. Später wird sie erwähnen, dass sie seit Monaten 2x die Woche mit Schriftstücken des Beklagten überschüttet wird, die sie nach einer unbekannten Ordnung auf dem großen Tisch vor sich verteilt hat. Der Praktikant hingegen ist unvermindert mit seinem PC beschäftigt, die junge Staatsanwältin bemüht sich, den Anschein von Interesse zu erwecken. Viele Zuschauer gähnen der schlechten Luft wegen.
Der Beklagte gibt zu, den Kläger „kriminell“ genannt zu haben, jedoch nicht im juristischen, sondern im umgangssprachlichen Sinn. Der Kläger habe ihn selbst in seinen Träumen verfolgt und gereizt. Der Kläger habe die Kölner Polizei angestachelt, die Hasspappen aka Plakate vom Domplatz zu räumen. Der Kläger habe den Rat der Stadt Köln erfolgreich aufgehetzt, ihn, der sich für die Benachteiligten und Bedrängten einsetzt, als Hassprediger zu bezeichnen. Der Stress habe ihn krank und verzweifelt gemacht und verleitet, das böse Wort „kriminell“ zu benutzen. Er, der Kämpfer der Benachteiligten und Entrechteten, bereue es und möchte sich dafür beim Kläger entschuldigen.
Auf Nachfrage mutmaßt der vorgealterte Greis, warum der klagende Israel- und Judenfreund ihn derart angegangen habe. Er, der Freund aller Unterdrückten, habe vor dem Kölner Dom ein wert- und kunstvolles Plakat aufgestellt, dass einen Juden darstellt, welches ein palästinensisches Kind mit Messer und Gabel aufisst. Diese Karikatur, die unverständlicherweise an die Nazizeit erinnert, sollte eine Diskussion zur Politik Israels anstoßen. Mit Antisemitismus habe das Kunstwerk der freien Meinungsäußerung nichts zu tun. Dies sei bereits von einem anderen Gericht in Köln bestätigt worden. Alle Ermittlungen gegen ihn seien eingestellt worden.
Die Richterin fragt die Staatsanwältin nach dem Strafmaß. Die junge Staatsanwältin bittet um Bedenkzeit und verlässt den Gerichtsraum. Nach einer Minute kehrt sie zurück, um ihr zurückgelassenes Handy zu holen. Ihre Abwesenheit wird von diversen in den Raum eintretenden Beamten ausgenutzt, um Informationen und Unterschriften von der Richterin zu erbitten. Es wird laut und lustig im kleinen Raum.
Nach geraumer Zeit kehrt die Staatsanwältin zurück, um ihre Entscheidung zu verkünden. Unzählige Paragraphen erfüllen den Raum. Die Staatsanwältin besteht auf eine Entschuldigung und einer gemeinnützigen Geldstrafe in Höhe von 225 €, die die Unterstützer des Beklagten noch im Gerichtssaal aufbringen könnten. Die Richterin erteilt dem Beklagten das Wort, welches jedoch der Verteidiger, der nun die SZ komplett ausgelesen hat, an sich reißt. Der Verteidiger erklärt, dass es sich um einen politischen Prozess handelt. Das Verhalten von Juden wecke in der deutschen Gesellschaft seit Jahrtausenden Ressentiments, die von jüdischer Seite mit Hass beantwortet werden, weshalb Gegenwehr nicht nur erlaubt, sondern notwendige Pflicht sei.
Die Richterin ist mit dieser Auffassung nicht einverstanden. Nein, es handelt sich nicht um einen politischen Prozess, sondern um das tiefe Verlangen des Beklagten nach Gerechtigkeit. Der Beklagte sei zutiefst davon überzeugt, dass Juden nur Opfer, keine Täter sind. Sein Verhalten ist somit verständlich, nachvollziehbar und gerechtfertigt. Der Beklagte brauche keinem gemeinnützigen Verein Geld zu spenden, er brauche sich nicht beim Kläger zu entschuldigen. Er wird stattdessen freigesprochen. Die Verbreitung antijüdischer Ressentiments aus Überzeugung wird in Deutschland nicht bestraft. Somit ist es juristisch nicht strafbar, Judenfreunde zu beleidigen.
Ein Jubel bricht unter dem Pöbel im Gerichtssaal aus. Die Schülerinnen der dritten Reihe legen verschämt ihre Bleistifte weg. Der vorgealterte Greis ist verunsichert. Gerne hätte er die Geldstrafe bei seinen Kumpanen aufgetrieben, um als Märtyrer zu glänzen. Gerne hätte sein Fotograf den herzlichen Händedruck zwischen ihm und dem Judenfreund abgelichtet. Nun ja, hoffentlich ergibt sich bald eine erneute Gelegenheit. Schließlich ist der Kölner Greis ein geachteter und stolzer Träger des Aachener Friedenspreises AFP, dem der gesamte Rat der Stadt Aachen freiwillig angehört. Sogar Karl der Große sei posthum mit dem AFP ausgezeichnet worden, auch wenn er Tausende von Sachsen umgebracht hat, da er sie irrtümlicherweise für Palästinenser unterdrückende Juden gehalten hat.
Mir wird übel bei dieser Justiz
Ich bin diesem Freak einmal begegnet, als ich mit meinem Töchterchen in Köln war und konnte mich nicht zurückhalten, ihm den Schnack vom Fressen und Kotzen aufzusagen, meine Idee gegen seine Plakatwand zu treten, verhinderte das Töchterchen durch gekonntes Wegziehen. Das wäre ein spannendes Verfahren vor dieser Justiz geworden.
Töchterchen war dort zu einem Flashmob verabredet, wo aus ganz Deutschland Fans der TV Serie Glee zusammen kamen um 5 Minuten gemeinsam zu tanzen, was sie Stunden lang vorher fast professionell in einem Park übten, Selbstverständlich hatten sie vorher angefragt, ob sie auf der Domplatte tanzen dürften, was die Kölner Verwaltung ebenso selbstverständlich ablehnte. Sie tanzten dann auf Empfehlung der Verwaltung vor dem Hauptbahnhof, wo so gleich der Ordnungsdienst auftauchte und ein Bußgeld über 30 Euro verhängte.
Merke, in Köln ist jede Fremdnutzung des öffentlichen Raums verboten, es sei denn, man hänge antisemitische Plakate auf.
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Vor über 40 Jahren haben der Hassprediger und mein Vater zusammen angefangen in Köln zu studieren und schon damals hat es mein Vater gewusst, dass aus ihm nichts werden würde …. und ich gehe ja noch einen Schritt weiter, jede noch so kleine Aufmerksamkeit die man ihm angedeihen lässt, macht ihn zu einem Mätyrer der Antisemiten und Israelhasser in Köln, Deutschland und Europa !!!!!
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Der Beklagte hat von jemandem Bestimmten geträumt
, wobei er doch nur von seiner Sammlung von Plastiktüten hätte träumen sollen, der wahren und einzigen Errungenschaft seines Lebens.
Sehr feine Reportage, die geht einem runter wie der Nektar, und doch, ein Adjektivgott existiert 😀
P.S.
Und wie hieß der Herr Verteidiger, der dieses verkündete: „Das Verhalten von Juden wecke in der deutschen Gesellschaft seit Jahrtausenden Ressentiments, die von jüdischer Seite mit Hass beantwortet werden, weshalb Gegenwehr nicht nur erlaubt, sondern notwendige Pflicht sei.“
Mit dem könnte man ein koscheres Hühnchen rupfen.
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Ich sehe kein Hass von jüdischer Seite, würde mir aber auch als Deutscher eigentlich deutlich mehr davon wünschen.
Nicht gegenüber Deutschen, sonderen gegenüber denjenigen die aus Prinzip einen Judenstaat ablehnen.
Im Prinzip müsste man auf verbrannte Israelfahnen in Deutschland mit dem verbrennen von Palästinafahnen, auf Davidsterne mit Hakenkreuz mit Halbmond und Hakenkreuz (was eh passender ist) antwortet und Plakate machen mit der Auschrift „Islam stopp deinen Völkermord“.
Dafür kommst du aber dann in diesem Land vor Gericht und die Muslime werden dazu noch ihr wahres Gesicht zeigen und möglicherweise Juden im Islammob zusammenschlagen oder gar töten und Synagogen beschädigen.
Ja Ja „Islam ist Frieden“ mäßig und so.
Also besser nicht so, aber mehr Gegenwehr sollte schon sein.
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Willkommen Kanalratte, fein Dich hier zu erblicken.
Für derart Gegenwehr sind wir Juden in der Diaspora einfach zu wenige, zum Einen – und zu häufig sind wir Ziel immer wieder, mal Ziel von diesen, mal von jenen. Zum Anderen besteht jüdischerseits von je her diese Undenkbarkeit, Unvorstellbarkeit, jemandem was mit gleicher Münze zurückzuzahlen.
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Ja, das kann ich verstehen.
Man darf sich allerdings auch nicht unterbuttern lassen!
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Könnte glatt Horst Mahler sein.
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Der Herr Verteidiger?, schon, schon 😀
Aber ich wette, der hatte einen wehenden weißen Haarbusch, ein entfleischtes Gesicht und große linksgute blaue Augen.
Da gibt’s nämlich einen.
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Nein. Dieser Jurist ist bürgerlich, eher Grün als NPD.
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Hat er einen komischen Nachnamen mit C?
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Ich kann mich an den Namen nicht erinnern. Er wurde nur 1x erwähnt.
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Horst Mahler ist auch einfach von Links nach Rechts gewechselt und hat
seinen Antisemitismus dabei kaum verändert.
Auch hatte die NSDAP nicht ohne Grund das S im Namen stehen.
Das Erscheinen mag sich unterscheiden, aber Antisemitismus gibt es ebenso
bei Grünen und Linken. Sehr wohl gibt es ja auch nationalgesinnte Grüne.
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Natürlich auch nationalgesinnte Linke.
Hat auch damit zu tun dass Grün- und Linkssein gesellschaftlich en vogue ist.
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Mahler kann’s ja nicht gewesen sein, weil der grüne SZ-Leser die SZ las UND gutaussehend war, beides Attribute, die Herr Mahler sich verbitten würde. Außerdem hat der auch nicht nur politisch die Seiten gewechselt: Anwaltszulassung entzogen UND Brummen im Bau (hoffe, bis er verreckt ist).
Das waren die Unterschiede.
Der Rest, nu ja, idem.
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Hier kommen Antisemitismus und Exhibitionismus und staatliche Willkür zu einem üblen Gemisch zusammen.
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