Nur im ersten Moment überrascht die Überschrift. Mangelt es Deutschland an Flüchtlingen, dass der Staat sie nun einfliegen lässt? Die Frage kann guten Gewissens bejaht werden: Dieser Flüchtling gehört zu Deutschland und nicht zu Afghanistan!
Nun der Reihe nach erzählt, auch wenn nicht allzu viel über den Flüchtling bekannt ist.
Haschmatullah heißt er und kommt aus Afghanistan. Er betritt die EU in Bulgarien. Um nicht wegen illegalen Grenzübertritt in einem bulgarischen Gefängnis zu landen, bittet er die bulgarischen Behörden um Asyl. Er zieht es jedoch vor, sich als Flüchtling in Deutschland registrieren zu lassen, weshalb er alles daran setzt, nach Deutschland zu gelangen. Das internationale und europäische Asyl- und Flüchtlingsrecht lässt dies zwar nicht zu, jedoch wird jeder vernünftige Mensch, der Bulgarien und Deutschland einigermaßen kennt, die Tat des Haschmatullah nachvollziehen und gutheißen! Ist es die Schuld afghanischer Flüchtlinge, dass die reiche und demokratische EU das verarmte und korrupte Bulgarien aufgenommen hat? Die Bundeskanzlerin Merkel ist weltweit bei allen Flüchtlingen berühmt dafür, dass in Deutschland eine Flüchtlingswillkommenskultur herrscht. Nur Österreich unterstützt momentan großzügiger als Deutschland die Asylsuchenden.
Noch bevor er den bulgarischen Bescheid erhält, verlässt Haschmatullah Bulgarien. In Deutschland. angekommen, meldet er sich als Flüchtender an. Es fällt dem deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, dass der afghanische Flüchtling nach EU-Recht in Bulgarien um Asyl nachsuchen muss und es wohl auch getan hat. Er wird deshalb per Flugzeug ins EU-Land Bulgarien abgeschoben, das nach der bis heute gültigen und teilweise angewandten Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist. Nun halten sich die meisten EU-Staaten nicht mehr an solche Flüchtlingsabkommen, obwohl sie sich dazu einst freiwillig verpflichtet haben. Der Orientalismus färbt ab!
Kurz nach Haschmatullahs Landung in Bulgarien ordnet das Verwaltungsgericht in Sigmaringen in einem Eilantrag an, dass Haschmatullah von Bulgarien nach Deutschland zurückgeholt wird. Eilanträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung, selbst wenn die Abschiebung in ein demokratisches EU-Land erfolgt. Der Grund für den Sigmaringer Eilantrag lässt sich nur damit erklären, dass das deutsche Verwaltungsgericht den bulgarischen Behörden nicht zutraut, moralisch-deutsch-korrekt zu handeln. Der Zerfall der EU ist weit fortgeschritten!
In Bulgarien geht die Ereigniskette der Nachprüfbarkeit verloren.
Der Flüchtende behauptet, dass er in Bulgarien kein Asylverfahren erhalten hat. Er wird stattdessen von den Behörden des demokratischen EU-Staates Bulgarien in ein Abschiebegefängnis gesteckt, da sein Asylantrag, den er einst unfreiwillig in Bulgarien gestellt hat, abgelehnt worden ist. Um die deutschen Erbsen zählenden Paragrafenreiter zu beruhigen, behaupte ich, dass Haschmatullah auch in Deutschland von einem ehrlichen, also deutschen Gericht abgelehnt worden wäre und werden wird, jedoch deshalb nicht befürchten muss, nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Ganz im Gegensatz zum korrupten, sich an internationalem Recht haltenden Bulgarien.
Haschmatullah berichtet, dass die Bulgaren ihn mit finanziellen Zuwendungen gezwungen haben, freiwillig aus Bulgarien auszureisen. In Deutschland hätte er einen weit höheren Betrag für die erzwungene Freiwilligkeit erhalten. Er kommt per Flugzeug in Afghanistan an, wo er zu seinem und unser aller Glück nicht von Haschmatullahs Asylgrund, den Taliban, bedroht wird.
Ob er in Deutschland bleiben kann, soll nun ein erneutes Asylverfahren in Deutschland entscheiden, weil Bulgarien bereits sein Verfahren abgeschlossen hat. Dass Haschmatullah nicht abgeschoben werden wird, ist bereits dargelegt. Von den korrupten, nicht Erbsen zählenden und Paragrafen reitenden Bulgaren ist kein Widerspruch zu erwarten. Sobald Haschmatullahs Asylantrag in Deutschland abgelehnt wird, wird er weitere Eilanträge erwirken. Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen steht zu seinem Wort!
Deutschland beweist mit dieser Odyssee, dass es ein unberechenbarer Rechtsstaat ist. Die Reisen des Afghanen erinnern entfernt an die Irrfahrt des Passagierschiffes St. Louis im Jahre 1939. Damals reisten 937 deutsche Juden von Hamburg über Kuba und die USA nach Antwerpen. 254 der Passagiere der St. Louis sind in den verbliebenen 500 Nazi-Jahren von den Nazis ermordet worden.
Der gravierende Unterschied zwischen den Irrflügen des flüchtenden Afghanen und der Irrfahrt der St. Louis besteht darin, dass die Deutschen von 1939 deutsche Juden vertreiben und sie nach ihrer erzwungenen Rückreise zu über einem Viertel ermorden, während die Deutschen von 2017 nur einen einzigen afghanischen Muslim nach Deutschland zurückholen, um die deutschen Juden nicht aufzuschrecken, Deutschland zu verlassen.
Es lebe der demokratische Rechtsstaat!
Was ihr getan habt dem geringsten meiner Brüder, das habt ihr mir getan.
Hätten die Deutschen seinerzeit keine Juden vertrieben und ermordet, so würde Deutschland heute so viele Afghanen täglich nach Deutschland zurückholen, wie maximal in einem Großraumflugzeug passen. Es ist die Nazi-ähnliche Behandlung der Juden durch solche Zuwanderer, die als flüchtende Muslime in Deutschland auftreten, die die Nachkommen der Nazis daran hindert, noch mehr muslimische Flüchtlinge in Deutschland willkommen zu heißen.