Nach Aussagen der deutschen Bundeskanzlerin Merkel soll die deutsche Wahlbevölkerung in der Frage der Aufnahme von Flüchtlingen gespalten sein. Um diese Aussage zu verifizieren oder zu falsifizieren, muss der Begriff „Flüchtling“ zunächst definiert werden und vom Zuwanderer und Einwanderer, mit dem der Flüchtling verwechselt wird, sauber unterschieden sein.
In ihrer neusten Regierungserklärung verteidigt Merkel die Entscheidung, aus humanitären Gründen Hunderttausende Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien ins Land gelassen zu haben. Gleichzeitig kündigte sie an, solche Flüchtlingskrisen in Zukunft verhindern zu wollen. (afp vom 22.03.2018)
Unabhängig davon, was Frau Merkel der Weltöffentlichkeit mitzuteilen hat, sind die beiden von der Agence France-Presse wiedergegebenen Sätze in sich widersprüchlich und zusätzlich inhaltlich falsch.
Flüchtlinge werden entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention definiert, die nach dem II. Weltkrieg in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verpflichten sich darin, Flüchtlinge unter einem besonderen Schutz zu stellen. Dazu definiert die Genfer Flüchtlingskonvention genau, was ein und was kein Flüchtling ist.
Flüchtling ist ein Mensch, der in seinem Staat wegen seiner Religion, seiner Weltanschauung, seiner Hautfarbe (im Original: seiner Rasse!), seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung und manchen mehr verfolgt, gequält und getötet wird. Man erkennt einen Flüchtling sicher daran, dass er nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, ohne um Leib und Leben zu fürchten. Nach der international gültigen und geltenden Flüchtlingskonvention zählen Bürgerkriegsflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge nicht als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Es steht dem aufnehmenden Staat je nach Ideologie und Geldvermögen frei, Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge wie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu behandeln. Es ist dem Staat oder anderen Interessensgruppen nicht gestattet, die Nicht-Flüchtlinge als echte Flüchtlinge auszugeben, um daraus materiell oder immateriell zu profitieren. Dies gilt weltweit als moralisch verwerflich.
Frau Merkel will weitere „ Flüchtlingskrisen“ verhindern, verteidigt gleichzeitig ihre rückwirkend falsche Entscheidung, die genau zu einer solchen „ Flüchtlingskrise“ geführt hat. Der gebildete Leser weiß bereits jetzt, dass es sich nicht um eine Flüchtlingskrise, sondern um eine Zuwanderungskrise handelt.
Der potentielle Flüchtling ist ein Asylantragsteller sive Asylant sive Asylbewerber sive Asylsuchender und durchläuft ein geregeltes Asylverfahren. Wird er als Flüchtling anerkannt, so erhält er eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung. Der Zugang zu den Sozialsystemen wird entsprechend den Gesetzen und Verordnungen des Aufnahmestaates geregelt. Die Sozialleistungen sollen nicht die der einheimischen Bevölkerung übertreffen, um eine Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Wird der Asylantragsteller nicht als Flüchtling anerkannt, so wird er wie ein Zuwanderer behandelt.
Wie echte Flüchtlinge sind Zuwanderer und Einwanderer Migranten (wandern: lat. migrare). Zuwanderer und Einwanderer sind Migranten, die freiwillig ihren letzten Wohnsitz verlassen. Einwanderer durchlaufen eine geregelte Immigration, die das Einwanderungsland gewöhnlich außerhalb seiner Grenzen durchführt, also bevor der Migrant das Einwanderungsland erreicht hat. Zuwanderer sind illegale Migranten, die keine geregelte Immigration durchlaufen. Sie kommen ungeregelt, meist ohne gültige Dokumente und sind tatsächlich und definitionsgemäß keine Flüchtlinge.
Einwanderer sind Menschen, deren Fähigkeiten im Einwanderungsland benötigt werden. Oft erhalten sie nach einer bestimmten Wartezeit, in der sie sich bewähren, die Staatsbürgerschaft des neuen Staates. Unter bestimmten, vorher bekannten Bedingungen können Einwanderer zur Rückkehr in ihre Heimat gezwungen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie wegen eines schweren Verbrechens (Mord, Vergewaltigung) verurteilt werden. Einwanderer werden bereits ausgewiesen, wenn ihre angegebenen Fähigkeiten nicht vorhanden sind oder nicht mehr benötigt werden.
Zuwanderer, die immer illegale Migranten sind, dürfen jederzeit und ohne Begründung abgeschoben werden.
Jeder Staat hat das Recht, illegale Migranten (Zuwanderer) aufzunehmen und sie entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention wie Flüchtlinge zu behandeln. Jeder Staat hat das Recht, eine Zuwanderungskrise zu provozieren. Kein Staat hat das Recht, die Zuwanderungskrise in eine Flüchtlingskrise umzudeuten, denn es handelt sich dabei um eine moralisch verwerfliche Lüge.
In Deutschland und vielen anderen Demokratien – jedoch nicht in allen – gibt es subsidiär schutzberechtigte Menschen. „Subsidiär“ bedeutet „behelfsmäßig“ und ist ein sinnleeres Wort. Unter dem subsidiären Schutz fallen alle Asylanten, die kein Asyl erhalten und deren Rückführung in ihre Heimat oder in den Staat, in dem sie sich zuletzt aufgehalten haben, nicht möglich, schwierig oder zu aufwändig ist. Darunter fallen Bürgerkriegsflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge. Subsidiäre erhalten in Deutschland die volle Sozialhilfe. Sie werden selbst bei schweren Verbrechen (Mord, Vergewaltigung) nicht ausgewiesen – ganz im Gegensatz zu Einwanderern, die sich in Deutschland gut in die Gesellschaft und im Arbeitsleben integriert haben. Verbrechen, die die Subsidiären begehen, werden gesellschaftlich und politisch als Kismet (arab. schicksalhaft) deklariert, um die Bevölkerung nicht zu spalten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden in Deutschland besonders aufwendig und teuer betreut, integriert und erzogen. Eine Erfolgsstatistik ist nicht vorhanden. Das Alter des Jugendlichen darf nicht angezweifelt oder kontrolliert werden.
Im Schengenreich der EU gibt es keine Binnengrenzen. Der Status des Flüchtlings, des Zuwanderers und des Einwanderers gilt in allen Schneegenstaaten unterschiedslos. Die Gesetze und deren Anwendungen, die Migranten betreffen, müssen identisch sein, um kein innereuropäisches Chaos zu verursachen. Die Gesetze und deren Anwendungen, die Migranten betreffen, sind nicht identisch.
Erschienen unter
http://www.tabularasamagazin.de/fluechtling-zuwanderer-einwanderer/
Nachdem mir in Amöneburg zum Hitlergeburtstag das Haus angezündet wurde,
gelte ich da nach Verlust des Hauses und Anmeldung in einer anderen Stadt als „Flüchtling“ oder als „Zuwanderer“?
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Flüchtling, jedoch nur im Ausland außerhalb der EU.
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Leider wird es nichts mit Antrag auf Asyl im Heimatland meiner Freundin.
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Warum nicht?
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Mal sehen, wenn mich meine Verlobte versehentlich illegal im hessischen Landtagswahlkampf besuchen sollte, wird sie natürlich von der Bühne weg verhaftet und abgeschoben.
Danach krieg ich vielleicht Asyl.
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???
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Meine friedliche Freundin würde natürlich nicht geduldet.
„Da könnte ja jeder kommen!“
Bei meinen vielen Demos für ein Visum wurde mir immer wieder – auch von Politikern – gesagt, sie brauche doch nur ihren Ausweis wegwerfen und zu Fuß als vorgebliche Syrerin ins Land kommen, dann ginge es doch.
Vielleicht kommt sie ja gerade auf den Schwellen der transsibirischen Eisenbahn hergewandert?
Sollte das passieren, stelle ich sie natürlich im Wahlkampf den Leuten am Mikrofon vor.
Und dann wird sie „mein“ Land ausweisen.
Das Signal zum Chaostag!
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Nur so als Tipp, eben bei twitter entdeckt, was Karl Lauterbach von der Fliegen-SPD vor 4 Minuten geweetet hat:
https://hessenhenker.wordpress.com/2018/03/24/trost-fuer-terrortote-von-der-spd/
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Lauterbach ist ein unsympathischer Kerl.
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Das ist er gern.
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