Nach fünf Tagen tappt der wissbegierige Bürger weiterhin im Dunkeln. Wir kennen nun die Reihenfolge der Geschehnisse, doch das Entscheidende fehlt: Warum ist der Eritreer ausgerastet?
Diese Information ist für den potentiell beteiligten Bürger lebenswichtig! Daraus ergeben sich persönliche Konsequenzen, zum Beispiel ob man am Ramadan kurz vor Sonnenuntergang öffentliche Verkehrsmittel besteigen soll. Auch: Wer hat in Deutschland das Recht, mit einer Waffe sein Leben zu schützen?
Beginnen wir der Reihe nach und übergehen wir die Gerüchte.
Am Mittwoch, den 30. Mai 2018 fährt um 19 Uhr ein Zug aus Köln in den Bahnhof von Flensburg ein. Eine 22-jährige bewaffnete Polizistin in Uniform wird vom 24(?)-jährigen illegal zugewanderten Eritreer mit einem Messer verletzt. Ein 35-jähriger Fahrgast will der Polizisten helfen und wird dabei vom illegal zugewanderten Eritreer mit dem besagten Messer schwer verletzt. Die deutsche Polizistin erschießt den Eritreer. Die beiden Verletzten werden im Krankenhaus versorgt, sie schweben nicht (mehr) in Lebensgefahr. Der Eritreer wird obduziert. Hierbei wird „die Identität des getöteten Angreifers zweifelsfrei geklärt“.
Der Satz: „Die Identität des getöteten Angreifers wird zweifelsfrei geklärt“, wird in vielen Zeitungen wortgleich abgedruckt. Dem Leser wird damit suggeriert, dass nur eine Obduktion die Identität eines illegal zugewanderten Afrikaners zweifelsfrei klären kann. Dies ist wohl durch eine deutsche Besonderheit bedingt, da deutschen Behörden die einfachsten Hilfsmittel und Möglichkeiten fehlen, einen Asylartantragsteller einwandfrei zu identifizieren. Zur einwandfreien Identifikation benötigt man in Deutschland eine Obduktion! Doch zur Leichenschau braucht man Pathologen oder Rechtsmediziner, die rar, weil teuer sind. In Deutschland wird deshalb die Leichenschau vernachlässigt. Hinter nicht mehr vorgehaltener Hand geht man davon aus, dass die Hälfte der „unnatürlichen“ Todesfälle, einschließlich Totschlag und Mord, in Deutschland unentdeckt bleiben. Wenn nun jeder tote Zuwanderer obduziert werden soll, bricht die gesamte deutsche Pathologie in sich zusammen.
Die wichtigen Fragen betreffen die 22-jährige bewaffnete Polizistin in Uniform. Warum hat sie den Angreifer aus Afrika erschossen? Hätte sie ihn nicht lebend und kampfunfähig schießen können?
Wir wollen nicht davon ausgehen, dass die junge Polizistin unerfahren ist. Wer eine Waffe trägt, sollte mit ihr umgehen können! Von jetzt an sind mehrere juristische Wege möglich:
- Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Klage, weil es sich einwandfrei erkennbar um Selbstverteidigung handelt.
- Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte wird freigesprochen.
- Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte erhält eine milde Strafe und darf Waffe und Arbeitsplatz behalten.
- Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte erhält eine schwere Strafe, muss die Waffe abgeben und den Arbeitsplatz räumen.
Eine Strafe, die den Verlust des Arbeitsplatzes und des Tragens einer Waffe zur Folge hätte, ist nicht möglich (4). Sie würde automatisch zur Folge haben, dass kein Polizist in seiner Freizeit bewaffnet oder in Uniform ein öffentliches Verkehrsmittel betritt, da er befürchten muss, im Fall der Fälle seinen krisensicheren Arbeitsplatz zu verlieren. Attentate in öffentlichen Verkehrsmitteln würden rasant ansteigen und staatlicherseits bald unbeherrschbar werden. In einer solchen Konstellation würden die öffentlichen Verkehrsmittel Verluste einfahren und die bürgerlichen Parteien jegliche Parlamentswahlen haushoch verlieren, was die gewählt werden wollenden Politiker zu verhindern wissen werden. Deshalb brauchen wir die staatsanwaltliche Vorgehensweise (4) nicht zu erwägen.
Die tapfere Polizistin wird mit Samthandschuhen behandelt und als Heldin verehrt werden. Es gibt jedoch weitere Probleme, die von Polizei, Staat und Medien unausgesprochen bleiben:
Deutschland leidet seit Jahren unter einem großen Mangel an Polizisten. Die Wahrscheinlichkeit, einen bewaffneten Polizisten in einem öffentlichen Verkehrsmittel anzutreffen, ist deutlich geringer als die Wahrscheinlichkeit, in einem öffentlichen Verkehrsmittel auf einen mit einem Messer bewaffneten illegalen Zuwanderer zu stoßen, der Böses im Schild führt. Es zwingt sich die Frage auf, wer in Deutschland das Recht hat, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen, um gegebenenfalls sein Leben und das anderer Unbeteiligter (Indigene und Zuwanderer) zu schützen. Der Tod im Flensburgexpress ist der Beweis, dass das Tragen einer Waffe notwendig ist. In einem französischen Zug haben vor Jahren drei tapfere unbewaffnete GI einen bewaffneten Terroristen überwältigt, wobei eine GI Krankenhaus pflichtig verletzt worden ist. Auf so einen Glücksfall dürfen Politiker vor Wahlen nicht vertrauen.
Die letzte Überlegung ist von praktischer Natur. Wir Bürger erfahren nicht das genaue Ergebnis der Obduktion des Attentäters. Ist er Muslim, der zu Ramadan nichts gegessen und nichts getrunken hat? Der Pathologe könnte die Fragen mühelos beantworten. Da die Antwort dem interessierten Bürger vorenthalten wird, dürfen wir schlimmstenfalls annehmen, dass sämtliche Fragen bejaht werden. Hier gibt es einen einfachen Rat:
Während des Fastenmonats Ramadans verzichten viele Rechtgläubige auf ausreichendes Trinken. Insbesondere an warmen Tagen führt die Austrocknung (Exsikkose) zur Verwirrtheit, Desorientierung, Erregbarkeit und Aggressivität. Deshalb soll man an heißen Tagen, vor allem kurz vor Sonnenuntergang (vor dem Fastenende/Fastenbrechen) öffentliche Verkehrsmittel meiden. Auf Grund des islamischen Mondkalenders, der kürzer als der weltweit gültige zivile Sonnenkalender ist, rutscht der Monat Ramadan in den folgenden Jahren in Richtung Winter. In den kalten Jahreszeiten sind Exsikkosen seltener. Allerdings könnte der Klimawandel einen Strich durch die Rechnung machen. (Allah sei uns gnädig!)
Nachtrag:
Am Mittwoch, den 3. Juni 2018 randaliert ein Österreicher gegen 16 Uhr im Berliner Dom mit einem Messer in der Hand. Das Kirchenpersonal verständigt die Polizei. Rund 100 Kirchenbesucher werden vom Kirchenpersonal aus der Kirche in Sicherheit gebracht.
Kurz darauf betreten zwei Polizeibeamte die Kirche. Sie versuchen erfolglos, in der Nähe des Altars den Randalierer zu beruhigen, der weiterhin mit dem Messer hantiert. Einer der Polizisten schießt dem verwirrten Randalierer ins Bein. Der andere Polizist wird durch eine Polizeikugel leicht verletzt.
Mit dem Wissen von Flensburg können folgende Aussagen getätigt werden:
1.) Es lässt sich nicht ausschließen, dass es sich um die Tat eines Nachahmers handelt, obwohl eine auf den Ramadan basierte Handlung bis zum Beweis des Gegenteils anzunehmen ist.
2.) Wenn ein einzelner bewaffneter Polizist einem Messerstecher gegenüber steht, so wird der Täter eher erschossen, als wenn zwei bewaffnete Polizisten zugegen sind. Im letzteren Fall ist jedoch zu befürchten, dass einer der Polizisten von einer Polizeikugel verletzt wird.